MwSt. in Luxemburg
Um Ihr Wachstum in Europa und Luxemburg zu steigern, kann Ihr Geschäft eine Umsatzsteuerregistrierung in Luxemburg erfordern. Unabhängig davon, ob sich Ihr Unternehmen in der EU befindet oder nicht, benötigen Sie möglicherweise einen Fiskalbevollmächtigten oder Fiskalvertreter, der Ihre Umsatzsteuererklärungen in Luxemburg, Intrastat, oder die zusammenfassende Meldung für die Umsatzsteuer erstellt.
Wenn Sie im Handel mit deutschen Unternehmen Umsatzsteuer zahlen, könnten Sie außerdem Anspruch auf eine Rückerstattung dieser Umsatzsteuer haben.
Wir fassen für Sie alle Dienstleistungen, die wir in Luxemburg anbieten, sowie die wichtigsten Informationen für Ihre steuerlichen Verpflichtungen in Luxemburg zusammen.
Alle unsere Dienstleistungen in Luxemburg
Finanzbuchhaltung
- Firmen Gründung
- Gründung einer Betriebsstätte
- Gründung einer Tochtergesellschaft
- Domizilierung
Steuerdienstleistungen
- Verbrauchsteuermeldung und Zahlung
- Maut Erstattung
- Intrastat & ZM
Tools
- Überprüfung einer innergemeinschaftlichen USt-IdNr.
Die wichtigsten Informationen für Ihre Steuerpflichten in Luxemburg
Informationen über Luxemburg
- Beitritt zur EU: 1957
- ISO-Code: LU
- Währung: EUR
- Struktur der USt-IdNr.: LU + 8 Ziffern
Die wichtigsten Informationen zur Umsatzsteuer in Luxemburg
Les taux de TVA au Luxembourg
- Normaler Satz: 17%
- Ermäßigter Satz 1 : 14%
- Ermäßigter Satz 2 : 8%
- Ermäßigter Satz 3 : 3%
USt-Erklärungsperioden
- Perioden: monatlich, vierteljährlich oder jährlich
- Einreichungsdatum: vor dem 15. des Folgemonats
Umsatzsteuer & E-Commerce
- Gesamtschwellenwert Versandhandel: 10.000€
- Umsatzsteuererklärung & -zahlung Versandhandel: Über den OSS in Ihrem Niederlassungsland
Warum und wie kann ich mich in Luxemburg für die Umsatzsteuer registrieren lassen?
Für bestimmte Tätigkeiten müssen sich Unternehmen für die luxemburgische Umsatzsteuer registrieren lassen. Wenn Ihre Tätigkeit Einkäufe, Verkäufe oder Unteraufträge umfasst, kann eine Umsatzsteuerregistrierung erforderlich sein. Um herauszufinden, ob Ihre Aktivierung eine Umsatzsteuerregistrierung in Luxemburg erfordert, vereinbaren Sie einen kostenlosen Termin mit unseren Experten für luxemburgische Umsatzsteuer.
Intrastat | ZM
Intrastat
Mithilfe von Intrastat-Meldungen kann die luxemburgische Verwaltung Statistiken über den Außenhandel erstellen.
Unternehmen müssen diese Intrastats einreichen, sobald sie einen bestimmten Schwellenwert überschreiten:
- Schwelle bei der Einführung in Luxemburg: 200.000€
- Schwelle beim Versand in Luxemburg: 150.000€
Zusammenfassende Meldung (ZM)
Die Zusammenfassende Meldung (ZM) in Luxemburg ist eine Steuererklärung. Sie müssen ab dem ersten Euro eines innergemeinschaftlichen Verkaufs eingereicht werden.
Rückerstattung der luxemburgischen Umsatzsteuer
Unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen in der EU ansässig ist oder nicht, ist es in bestimmten Fällen möglich, die Rückerstattung der in Luxemburg gezahlten Umsatzsteuer zu beantragen. Allerdings sind nicht alle in Luxemburg getätigten Ausgaben in Bezug auf die Umsatzsteuer erstattungsfähig. Wenden Sie sich an unseren Experten für die Umsatzsteuerrückerstattung, um alle notwendigen Informationen zu erhalten.
Der Antrag auf Erstattung muss sich auf einen Mindestbetrag der Umsatzsteuer von:
- 400 € oder ein entsprechender Betrag in der Landeswährung für einen Antrag, der sich auf einen Zeitraum von drei Monaten bis weniger als einem Jahr bezieht;
- 50 € oder ein entsprechender Betrag in der Landeswährung für einen Antrag, der einem Kalenderjahr entspricht.
Anträge auf Umsatzsteuerrückerstattung müssen in elektronischer Form über das Portal des Ursprungslandes vor dem:
- 30. September N+1 für Unternehmen mit Sitz in der EU
- 30. Juni N+1 für Drittunternehmen (mit Sitz außerhalb der EU)