Unsere Dienstleistungen in Italien
Unsere Dienstleistungen in Italien
MwSt. in Italien
Um Ihr Wachstum in Europa und Italien zu steigern, kann Ihr Geschäft eine Umsatzsteuerregistrierung in Italien erfordern. Unabhängig davon, ob sich Ihr Unternehmen in der EU befindet oder nicht, benötigen Sie möglicherweise einen Fiskalbevollmächtigten oder Fiskalvertreter, der Ihre Umsatzsteuererklärungen in Italien, Intrastat, oder die zusammenfassende Meldung für die Umsatzsteuer erstellt.
Wenn Sie im Handel mit deutschen Unternehmen Umsatzsteuer zahlen, könnten Sie außerdem Anspruch auf eine Rückerstattung dieser Umsatzsteuer haben.
Wir fassen für Sie alle Dienstleistungen, die wir in Italien anbieten, sowie die wichtigsten Informationen für Ihre steuerlichen Verpflichtungen in Italien zusammen.
Alle unsere Dienstleistungen in Italien
Finanzbuchhaltung
- Firmen Gründung
- Gründung einer Betriebsstätte
- Gründung einer Tochtergesellschaft
- Domizilierung
Steuerdienstleistungen
- Verbrauchsteuermeldung und Zahlung
- Maut Erstattung
- Intrastat & ZM
Tools
- Überprüfung einer innergemeinschaftlichen USt-IdNr.
Die wichtigsten Informationen für Ihre Steuerpflichten in Italien
Informationen über Italien
- Beitritt zur EU: 1957
- ISO-Code: IT
- Währung: EUR
- Struktur der USt-IdNr.: IT + 11 Ziffern
- Gebiete mit Sonderstatus: Campione d’Italia, Elbe, Livigno, Luganersee, Sardinien, Sizilien, Vatikanstadt, San Marino
Die wichtigsten Informationen zur Umsatzsteuer in Italien
Die Umsatzsteuersätze
- Normaler Satz: 22%
- Ermäßigter Satz 1: 10%
- Ermäßigter Satz 2 : 5%
- Ermäßigter Satz 3: 5%
USt-Erklärungsperioden
- Perioden: monatlich oder vierteljährlich
- Einreichungsdatum: vor dem 30. des Folgemonats
Umsatzsteuer & E-Commerce
- Gesamtschwellenwert Versandhandel: 10.000€
- Umsatzsteuererklärung & -zahlung Versandhandel: Über den OSS in Ihrem Niederlassungsland
Warum und wie kann ich mich in Italien für die Umsatzsteuer registrieren lassen?
Für bestimmte Tätigkeiten müssen sich Unternehmen für die italienische Umsatzsteuer registrieren lassen. Wenn Ihre Tätigkeit Einkäufe, Verkäufe oder Unteraufträge umfasst, kann eine Umsatzsteuerregistrierung erforderlich sein. Um herauszufinden, ob Ihre Aktivierung eine Umsatzsteuerregistrierung in Italien erfordert, vereinbaren Sie einen kostenlosen Termin mit unseren Experten für italienische Umsatzsteuer.
Intrastat | ZM
Intrastat
Mithilfe von Intrastat-Meldungen kann die italienische Verwaltung Statistiken über den Außenhandel erstellen.
Unternehmen müssen diese Intrastats einreichen, sobald sie einen bestimmten Schwellenwert überschreiten:
- Schwelle bei der Einführung in Italien: 200.000€
- Schwelle beim Versand in Italien: 0€
Zusammenfassende Meldung (ZM)
Die Zusammenfassende Meldung (ZM) in Italien ist eine Steuererklärung. Sie müssen ab dem ersten Euro eines innergemeinschaftlichen Verkaufs eingereicht werden.
Rückerstattung der italienischen Umsatzsteuer
Unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen in der EU ansässig ist oder nicht, ist es in bestimmten Fällen möglich, die Rückerstattung der in Italien gezahlten Umsatzsteuer zu beantragen. Allerdings sind nicht alle in Italien getätigten Ausgaben in Bezug auf die Umsatzsteuer erstattungsfähig. Wenden Sie sich an unseren Experten für die Umsatzsteuerrückerstattung, um alle notwendigen Informationen zu erhalten.
Der Antrag auf Erstattung muss sich auf einen Mindestbetrag der Umsatzsteuer von:
- 400 € oder ein entsprechender Betrag in der Landeswährung für einen Antrag, der sich auf einen Zeitraum von drei Monaten bis weniger als einem Jahr bezieht;
- 50 € oder ein entsprechender Betrag in der Landeswährung für einen Antrag, der einem Kalenderjahr entspricht.
Anträge auf Umsatzsteuerrückerstattung müssen in elektronischer Form über das Portal des Ursprungslandes vor dem:
- 30. September N+1 für Unternehmen mit Sitz in der EU
- 30. Juni N+1 für Drittunternehmen (mit Sitz außerhalb der EU)