MwSt. in Frankreich
Um Ihr Wachstum in Europa und Frankreich zu steigern, kann Ihr Geschäft eine Umsatzsteuerregistrierung in Frankreich erfordern. Unabhängig davon, ob sich Ihr Unternehmen in der EU befindet oder nicht, benötigen Sie möglicherweise einen Fiskalbevollmächtigten oder Fiskalvertreter, der Ihre Umsatzsteuererklärungen in Frankreich, Intrastat, oder die zusammenfassende Meldung für die Umsatzsteuer erstellt.
Wenn Sie im Handel mit deutschen Unternehmen Umsatzsteuer zahlen, könnten Sie außerdem Anspruch auf eine Rückerstattung dieser Umsatzsteuer haben.
Wir fassen für Sie alle Dienstleistungen, die wir in Frankreich anbieten, sowie die wichtigsten Informationen für Ihre steuerlichen Verpflichtungen in Frankreich zusammen.
Alle unsere Dienstleistungen in Frankreich
Finanzbuchhaltung
- Firmen Gründung (SAS, SARL, SA)
- Gründung einer Betriebsstätte
- Gründung einer Tochtergesellschaft
- Domizilierung
Steuerdienstleistungen
- Verbrauchsteuermeldung und Zahlung
- Maut Erstattung
- Intrastat & ZM
Tools
- Überprüfung einer innergemeinschaftlichen USt-IdNr.
Die wichtigsten Informationen für Ihre Steuerpflichten in Frankreich
Informationen über Frankreich
- Beitritt zur EU: 1957
- ISO-Code: FR
- Währung: EUR
- Struktur der USt-IdNr.: FR + 11 Ziffern
- Gebiete mit Sonderstatu: DOM / Réunion, Guadeloupe, Martinique- Mayotte: TOM: Nouvelle Calédonie, Polynésie, Wallis & Futuna, Saint Pierre & Miquelon.
Die wichtigsten Informationen zur Umsatzsteuer in Frankreich
Die Umsatzsteuersätze
- Normaler Satz: 20%
- Ermäßigter Satz 1: 10%
- Ermäßigter Satz 2: 5,5%
- Ermäßigter Satz 3: 2,1%
USt-Erklärungsperioden
- Perioden: monatlich oder vierteljährlich*
*Wenn der Betrag der geschuldeten USt. weniger als 4000€ beträgt
- Einreichungsdatum: zwischen dem 19. und dem 24. des Folgemonats
Umsatzsteuer & E-Commerce
- Gesamtschwellenwert Versandhandel: 10.000€
- Umsatzsteuererklärung & -zahlung Versandhandel: Über den OSS in Ihrem Niederlassungsland
Warum und wie kann ich mich in Frankreich für die Umsatzsteuer registrieren lassen?
Für bestimmte Tätigkeiten müssen sich Unternehmen für die französische Umsatzsteuer registrieren lassen. Wenn Ihre Tätigkeit Einkäufe, Verkäufe oder Unteraufträge umfasst, kann eine Umsatzsteuerregistrierung erforderlich sein. Um herauszufinden, ob Ihre Aktivierung eine Umsatzsteuerregistrierung in Frankreich erfordert, vereinbaren Sie einen kostenlosen Termin mit unseren Experten für französische Umsatzsteuer.
Intrastat | ZM
Intrastat
Mithilfe von Intrastat-Meldungen kann die französische Verwaltung Statistiken über den Außenhandel erstellen.
Unternehmen müssen diese Intrastats einreichen, sobald sie einen bestimmten Schwellenwert überschreiten:
- Schwelle bei der Einführung in Frankreich: 460.000€
- Schwelle beim Versand in Frankreich: 460.000€
Zusammenfassende Meldung (ZM)
Die Zusammenfassende Meldung (ZM) in Frankreich ist eine Steuererklärung. Sie müssen ab dem ersten Euro eines innergemeinschaftlichen Verkaufs eingereicht werden.
Rückerstattung der französischen Umsatzsteuer
Unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen in der EU ansässig ist oder nicht, ist es in bestimmten Fällen möglich, die Rückerstattung der in Frankreich gezahlten Umsatzsteuer zu beantragen. Allerdings sind nicht alle in Frankreich getätigten Ausgaben in Bezug auf die Umsatzsteuer erstattungsfähig. Wenden Sie sich an unseren Experten für die Umsatzsteuerrückerstattung, um alle notwendigen Informationen zu erhalten.
Der Antrag auf Erstattung muss sich auf einen Mindestbetrag der Umsatzsteuer von:
- 400 € oder ein entsprechender Betrag in der Landeswährung für einen Antrag, der sich auf einen Zeitraum von drei Monaten bis weniger als einem Jahr bezieht;
- 50 € oder ein entsprechender Betrag in der Landeswährung für einen Antrag, der einem Kalenderjahr entspricht.
Anträge auf Umsatzsteuerrückerstattung müssen in elektronischer Form über das Portal des Ursprungslandes vor dem:
- 30. September N+1 für Unternehmen mit Sitz in der EU
- 30. Juni N+1 für Drittunternehmen (mit Sitz außerhalb der EU)