Sie entsenden Ihre Mitarbeiter nach Frankreich
Sie benötigen einen Vertreter für Ihre Entsendungen nach Frankreich ?
Lassen Sie sich nicht einschränken ! Der Preis bleibt unabhängig von der Anzahl der entsendeten Mitarbeiter immer gleich.
Seit dem Inkrafttreten der Loi Macron am 1. Juli 2016 sind europäische Transportunternehmer, die Mitarbeiter nach Frankreich entsenden, zum einen dazu verpflichtet, einen französischen Vertreter zu benennen : Dekret Nr. 2016/418, und zum anderen eine Entsendungsbescheinigung auf der offiziellen Webseite des Arbeitsministeriums einzureichen : www.sipsi.travail.gouv.fr .
Benennen Sie bei den französischen Behörden Eurofiscalis zum Vertreter Ihres Unternehmens
Eurofiscalis erfüllt alle Verpflichtungen gegenüber den französichen Behörden und unterstützt sie bei den Verkehrskontrollen
Entsenden Sie problemlos Ihre Mitarbeiter
Um den gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen zu können, haben wir eine Lösung entwickelt, die zu 100 % digital ist. Bei Inanspruchnahme unserer Dienstleisung sind ausländische Unternehmen auf der sicheren Seiten und erfüllen ihre Verpflichtungen im Zusammenhand mit der Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich
- gesetzliche Vertretung
- Benennung eines französischen Vertreters
- Unbegrenzte Anzahl von Mitarbeitern
- Uneingeschränkte Unterstützung bei Verkehrskontrollen
- erforderliche Dokumente
- Online-Archiv
- Informationen über die gesamten erforderlichen Maßnahmen
- Unterstützung bei Behördenangelegenheiten per E-Mail und Telefon
- Zugang zu der Wissensdatenbank
- Beratung
Gibt es fragen über unseren Online-Service ?
Nach der Anmeldung erhalten Sie die Auftragsbestätigung, die in jedem nach Frankreich entsendetes Fahrzeug mitzuführen ist. Des Weiteren erhalten Sie Zugang zu unserer Wissensdatenbank sowie zu unserem Support, um all Ihre Fragen beantwortet zu bekommen. Unser Team wird Sie auch bei den Kontrollen der Gendarmerie oder der Arbeitsaufsichtsbehörde unterstüzten.
Sie bezahlen mit Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express) oder oder auch mit Paypal. Die Zahlungen werden von unserer Bank BNP Paribas verwaltet.
- Gelgbuße der Kategorie 4 (max. 750 €) wegen fehlender oder nicht konformer Entsendebescheinigung
- Geldbuße der Kategorie 3 (max. 450 €) wegen fehlenden Arbeitsvertrages
- administrative Geldbuße (max. 2.000 €/Mitarbeiter) wenn der Arbeitgeber keine Entsendebescheinigung erstellt oder keinen Vertreter benannt hat.
Die Bestellung eines Vertreters ist für einen Zeitraum von 6 Monaten gültig. Sobald Sie den Vertrag abschließen, sind Sie für 6 Monate vertraglich gebunden. Wie wird der Vertrag gekündigt? Vor Ablauf des 6 monatigen Vertrages können Sie uns per E-Mail Ihre Kündigung einreichen.
Im Ausland ansässige Transportunternehmen, die ihr Fahrpersonal für eine oder mehrere Fahrten zeitweise nach Frankreich entsenden, müssen eine Entsendebescheinigung erstellen. Diese Bescheinigung in französischer Sprache muss vor der ersten Fahrt über den Teledienst « Sipsi » des Arbeitsministeriums beantragt werden. Die Gültigkeitsdauer wird vom Unternehmen angegeben und beträgt maximal 6 Monate ab Erstellungsdatum. Innerhalb dieses Zeitraums kann die Bescheinigung mehrere Entsendungen decken.