Ausländische Unternehmen die in der Tschechischen Republik steuerbare Lieferungen ausführen und dort keine Niederlassung haben, müssen sich dort umsatzsteuerlich registrieren. Um die Umsatzsteuerregistrierung sowie die Erfüllung aller sonstigen Meldepflichten müssen sich diese aber nicht selbst kümmern, sondern können dafür einen Fiskalvertreter für Tschechische Republik beauftragen. Für Unternehmen mit Sitz in der EU ist diese Möglichkeit eine freiwillige Option, für Drittlandsunternehmen eine Pflicht.
Nachfolgend finden Sie einige Hinweise zur umsatzsteuerlichen Registrierung in der Tschechischen Republik.